Wer kann Beiträge erhalten?
In erster Priorität können Privatpersonen und
Organisationen aus den Kantonen Solothurn, Aargau und dem Oberaargau
Beiträge erhalten.
Privatpersonen
- Die finanzielle Unterstützung von
Schwerhörigen und Spätertaubten, welche die Hörgeräte nicht oder nur
teilweise durch die Sozialversicherung bezahlt erhalten.
- Die
finanzielle Unterstützung von Weiterbildung von Schwerhörigen und
Spätertaubten, welche die Aufwendungen nicht selber bezahlen können.
- Die finanzielle Unterstützung von Massnahmen zur Hebung der Versorgungsqualität Schwerhöriger mit Hörgeräten.
- Die finanzielle Unterstützung von sozialen Organisationen, welche
Schwerhörige und Spätertaubte in der Erhaltung der Gesllschaftsfähigkeit
unterstützen. Dies bezieht sich insbesondere auf Schulung der
Betroffenen, Veranstaltung von Informationsanlässen, Beratung im
Zusammenhang mit der Schwerhörigkeit oder der Spätertaubung.
- Durchführung von Anlässen, die zur Verminderung der Isolation beitragen und dem Erfahrungsaustausch dienen.
- Die
finanzielle Unterstützung von Beratungen im Baubereich, die
Installationen von Hörhilfen in privaten und öffentlichen Gebäuden
betreffen.
- Die finanzielle Unterstützung von
Öffentlichkeitsarbeit und Schulung im Zusammenhang mit der Verständigung
von Schwerhörigen uns Spätertaubten für Pflege-, Schalter-, Verkaufs-
und Servicepersonal.
- Die finanzielle Unterstützung von
Öffentlchkeitsarbeit für die Angehörigen und die Bevölkerung im
Zusammenhang mit Schwerhörigen und Spätertaubten.
- Die finanzielle Unterstützung von Projekten, die der Prävention im Hörbehindertenbereich dienen.
- Die finanzielle Unterstützung von wissenschaftlichen Massnahmen im Bereich der Hörbehinderung.
- Die finanzielle Unterstützung weiterer Massnahmen, welche der Verbesserung der Situation Schwerhöriger und Spätertaubter dienen.
Ausgeschlossen sind Beiträge an Veranstaltungen, welche rein geselligen Charakter haben.
Gesuche sind mit dem Beitragsformular einzureichen.